Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Aktivitäten und Events
Die Globepaddler AG führt die jeweiligen Aktivitäten im eigenen Namen und in eigener Verantwortung durch (siehe unter Information und Reservation).
1. Anmeldung
Anmeldungen können schriftlich, telefonisch, per Mail oder persönlich bei Globepaddler AG als Veranstalter oder über eine ihrer Verkaufsstellen getätigt werden. Durch Ihre Anmeldung anerkennen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestand- teil des Vertrags zwischen Ihnen und dem Veranstalter.
2. Zahlungsbedingungen
Bei Anmeldung bis 30 Tage vor Beginn der Aktivität ist eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrags zu leisten. Die Restzah- lung hat bis spätestens 7 Tage vor Aktivitätsbeginn bei der Buchungsstelle einzutreffen. Bei kurzfristigen Anmeldungen von weniger als 30 Tagen vor Aktivitätsbeginn ist der Gesamtbetrag bei Buchung zahlbar. Nicht rechtzeitige Zahlungen berechtigt den Veranstalter, die Leistungen zurückzubehalten oder den Vertrag aufzulösen. Als Grundlage gilt die zum Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag oder der Leistungsverweigerung gemeldete Teilnehmerzahl. Daraus resultierende Annulierungskosten werden gemäss Ziffer 3 dem Kunden in Rechnung gestellt.
3. Rücktritt durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn
Der Rücktritt muss schriftlich unter Beilage der erhaltenen Dokumente (Bestätigungen, Programme usw.) erfolgen. Zur Berechnung der Annullierungskosten ist das Eintreffen der Mitteilung (bei Sonn- und allg. Feiertagen der nächste Werktag) bei der Buchungsstelle massgebend.
3.1. Annulierungskosten Kurse/Events (durch Personal begleitet)
10-5 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25%
4-1 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%
Am Tag des Beginns der Aktivität/Nichterscheinen 100%
Bei Verschiebungen/Änderungen des Datums der Veranstaltung bis zu einem Tag vor Aktivitätsbeginn wird eine Bearbeitungs- gebühr von 10% pro Person erhoben. Bei späterem Antritt oder Verschiebung der Programme am Veranstaltungstag trägt der Kunde sämtliche Mehrkosten. Abbruch, verfrühtes Verlassen oder späterer Antritt der Aktivitäten durch den Kunden ergeben keinen Anspruch auf Rückerstattung. Kann der Kunde infolge verspäteten Erscheinens nicht mehr oder nur in beschränktem Umfang an der Aktivität teilnehmen oder muss sie aus diesem Grunde abgesagt werden: 100%
Bei Drittleistungen gelten die Annullierungsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer.
Bei einer Teilannullierung (Verminderung der Teilnehmerzahl) werden dem Vertragspartner folgende Anteile der Arrangementkosten pro Person in Rechnung gestellt:
10-5 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 %
4-1 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 %
3.2. Annulierungskosten Vermietung Ausrüstung (ohne Personalbegleitung ab Globepaddler-Basis)
Bei im Voraus reservierter Mietausrüstung fallen folgende Annulierungskosten an:
10-5 Tage vor Mietantritt: 10%
4-1 Tage vor Mietantritt 25%
4. Rücktritt durch den Veranstalter
4.1. Mindestteilnehmerzahl
Bei allen Aktivitäten besteht eine Mindestteilnehmerzahl. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter der Aktivität bis 1 Tag vor deren Beginn entschädigungslos absagen.
4.2. Absage vor Aktivitätsbeginn
Der Veranstalter kann die Aktivität absagen, wenn Teilnehmer durch ihr Verhalten, ihre Unterlassungen oder andere Handlungen dazu Anlass geben, dass eine Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird. In diesem Falle gelten die Annullierungsbestimmungen nach Ziffer 3.
Sollten die Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt, Sicherheits- oder andere Gründe die Aktivität erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen, kann der Veranstalter die Aktivität absagen. Der bezahlte Preis wird zurückerstattet.
5. Programm- und Preisänderungen vor Vertragsabschluss
Preis- und Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Änderungen werden Ihnen bei der Buchung bekanntgegeben.
6. Programmänderungen nach Vertragsabschluss oder Abbruch der Aktivität
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach Vertragsabschluss auch während der Aktivität das Programm zu ändern oder abzubrechen, wenn Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt, Sicherheits- oder andere Gründe dies erfordern. Erfolgt eine erhebliche Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes vor Beginn der Aktivität oder führt die Programmänderung zu einer Preiserhöhung von mehr als 10%, kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Bei Programmänderungen während der Aktivität ist der Veranstalter bemüht, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten. Beachten Sie, dass eine gefahrenfreie Abwicklung im Interesse aller liegt. Entscheidungen der Aktivitätsleiter sind endgültig.
7. Mitwirkungspflichten der Teilnehmer, Teilnahmebedingungen
Bei allen Aktivitäten wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Alle Teilnehmer an Kanusportaktivitäten müssen über Schwimmkenntnisse verfügen. Je nach Programm sind spezielle Vorkenntnisse nötig, welche bei der entsprechenden Ausschreibung definiert sind. Die Teilnehmer dürfen unter keinen Umständen unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder unter Psychopharmaka und dergleichen stehen. Teilnehmer sind verpflichtet der Veranstalter und den verantwortlichen Kanu-Guide vor Ort über gesundheitliche Probleme zu informieren, insbesondere Herzbeschwerden, erhöhtes Risiko im Herz-Kreislauf- System, Epilepsie, Angst vor dem Wasser, ungenügende Schwimmkenntnisse
Der Kunde verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen des Veranstalters und den Kanu- Guides und Hilfspersonen strikte Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Aktivität ausschliessen. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Annullierungsbestimmungen nach Ziffer 3, nach Aktivitätsbeginn erfolgen keine Rückerstattungen.
8. Versicherung
Die Teilnehmer sind durch den Veranstalter nicht versichert. Sorgen Sie für einen genügenden Kranken- und Unfallsversicherungsschutz (einschliesslich Sportunfälle).
9. Beanstandungen
Sollten Sie Anlass zu Beanstandung haben oder einen Schaden erleiden, sind diese sofort dem Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger schriftlich bekanntzugeben und sich bestätigen zu lassen. Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger ist jedoch nicht zur Anerkennung von Ansprüchen berechtigt. Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger wird bemüht sein, im Rahmen des Programms und der Möglichkeit Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine oder ungenügende Abhilfe oder wollen Sie Schadenersatzansprüche geltend machen, müssen Sie Ihre Forderungen schriftlich innert 4 Wochen nach vertraglichem Ende der Aktivität bei der Buchungsstelle zu Händen des Veranstalters einreichen. Ihrer Beanstandung ist die Bestätigung des Aktivitätsleiters/Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei verspäteter oder
unterlassener Beanstandung während der Aktivität oder verspäteter Einreichung Ihrer Forderung bei der Buchungsstelle verwirken sämtliche Ansprüche.
10. Haftung
10.1. Ausfall von Leistung, Minderleistung
Der Veranstalter vergütet Ihnen im Rahmen dieser allgemeinen Bestimmungen den Minderwert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, sofern an Ort und Stelle nicht eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte und ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt. Die Haftung des Veranstalters bleibt auf den unmittelbaren Schaden, maximal in der Höhe des Arrangementpreises begrenzt.
10.2. Haftungsausschlüsse
Der Veranstalter haftet nicht für Schaden, die infolge leichten Verschuldens seitens des Veranstalters oder deren Hilfspersonen entstanden sind. Überträgt der Veranstalter berechtigterweise die Ausführung auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter für dessen Handlung und Unterlassungen nicht.
Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden, welche auf Handlungen und Unterlassungen des Aktivitätsleiters, welche nicht im Zusammenhang mit dem Erbringen vertraglich vereinbarter Leistungen stehen, aufgrund von Handlungen Dritter, andere Teilnehmer, des Teilnehmers (insbesondere Ziffer 8), höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Ausrüstung, Wertsachen und Reisegepäck der Teilnehmer.
Befolgt ein Teilnehmer die Weisung des Veranstalters, Aktivitätsleiter usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.
10.3. Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sofern diese allgemeine Vertragsbestimmungen strengere Haftungsvoraussetzungen, Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse vorsehen, gelangen diese zur Anwendung.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Schweizerisches Recht ist anwendbar. Der Gerichtsstand ist Basel.
Veranstalter
Globepaddler AG
Solothurnerstrasse 47
4053 Basel
+41 78 953 33 11
Basel, 10.2.2011