Erstattung der französischen MwSt.

Für unsere Kunden die ihren festen Wohnsitz in der Schweiz und damit nicht

in der EU haben gibt es die Möglichkeit sich die im Kaufpreis enthaltende französische MwSt. von uns erstatten zu lassen.  Hierbei gelten folgende Grundregeln:

 

  • Beim Kauf der Ware füllen wir das Formular" Bordereau de vente d`exportation" aus
  • Mit diesem Formular (samt angehefteter Originalquittung) fährt man dann zur nächsten EU-Außengrenze (am besten der französsichen) und läßt sich dort, mittels Stempel, die Ausfuhr bestätigen.
  • Den gestempelten Zettel bringt man dann beim nächsten Besuch in unserem Shop mit und bekommt den entsprechenden Betrag ausgezahlt.
  • Achtung! Auf keinen Fall vergessen, am Zoll des Einfuhrlandes ordnungsgemäß die dort möglicherweise fällige Einfuhrsteuer zu bezahlen! (Näheres z.B. unter www.zoll.admin.ch)
     An der Grenze gibt es ein zollfreie Limite von CHF 300.00. bei Posteinfuhr liegt diese Limite niedriger.

Wer ist berechtigt?

Für Schweizer ist es natürlich kein Problem - aber auch für EU-Bürger, die in der Schweiz wohnen, ist es ganz einfach. Es gilt, wer eine "B"- oder "C"-Aufenthalts­bewilligung für die Schweiz hat, ist zur Erstattung berechtigt.

Wir haben die entsprechenden Formulare zur problemlose MWSt.-Erstattung vorrätig. Wichtig ist, dass der Kunde seinen Pass oder seine ID beim Kauf und beim Zoll vorlegen kann und dass die Ware bei der Einfuhr tatsächlich dabei ist.

Tax Free ?

Anders als beim System von Tax Free werden keine Servicegebühren vom Kunden gezahlt. Somit ist der vollständige Betrag der MwSt. auszahlbar.